Leistungen
Servicewohnen für Senioren
Das Servicewohnen für Senioren wird als Zukunftslösung für das Wohnen älterer Menschen beworben.
Im Servicewohnen ist eine selbstständige Lebensführung wie in einer privaten Wohnung möglich, gleichzeitig bietet es bei Bedarf Sicherheit, Geborgenheit und Hilfeleistung.
Ein großes Plus haben die Servicewohnanlagen, welche eine Begegnungsstätte integriert haben. Hier kann der stationäre Mittagstisch eingenommen sowie Kaffeenachmittage, Spieleabende, Vorträge, Bastelstunden oder Töpfern durchgeführt werden.
Der Landesverband der Volkssolidarität Sachsen-Anhalt e.V. Regionalverband Halle - Saalekreis kann den Bewohnern, wenn benötigt, einen kostenpflichtigen Hausnotruf bereitstellen.
Grundservice
- Besetzung der Rezeption in der Wohnanlage zu festgelegten Zeiten
- ständige Notrufbereitschaft (Tag und Nacht besetztes Notrufsystem)
- regelmäßige Sprechstunden durch geeignete Fachkräfte für allgemeine und individuelle Auskünfte und Beratung in Fragen sozialer Dienste sowie des täglichen Lebens
- ständige Bereithaltung beziehungsweise Vermittlung von pflegerischen Diensten, auch Tages- und Kurzzeitpflege
- Gewährung von erster Hilfe im Notfall und Vermittlung ärztlicher Hilfe
- Verständigung der Angehörigen im Notfall
- Kooperation mit Ärzten
- Hilfestellung bei der Entwicklung der Gestaltung einer Hausgemeinschaft / Kontaktpflege
- Hilfe und Erstberatung bei Behördengängen
- Beschaffung ärztlicher Medikamente
- Information und Beratung pflegender Angehöriger in der häuslichen Umgebung
- Informationen über und Organisation von Veranstaltungen im Ort und Objekt
Wahl- und Zusatzservice
Wahlleistungen können individuell von allen Bewohnern der Anlage auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Inhalt und Umfang der Dienste sollen sich nach den Bedürfnissen der Einzelfalls richten, zum Beispiel:
- Wöchentlicher Einkaufsservice
- Mahlzeitenversorgung
- Mittagstisch in der Gemeinschaftseinrichtung oder in der Wohnung
- Persönliche Hilfe bei der Körperpflege
- Reinigung der Wohnung
- Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden- und Spaziergängen
- Fahrdienste
- Kontrolle der Wohnung in Abwesenheit und gegebenenfalls Pflege der Pflanzen
- Organisation von externen Gemeinschaftsveranstaltungen gegen gesonderte Kostenerstattung (Feiern, Konzerte, Besuche, Theater etc.)
- Vermittlung seniorengerechter Reisen
Grund- und Behandlungspflege (gemäß SGB V und SGB IX)
Bei Notwendigkeit der pflegerischen Versorgung werden die Leistungen der Grund- und Behandlungspflege in einem gesonderten Pflegevertrag mit dem jeweiligen Bewohner vereinbart. Die pflegerischen Tätigkeiten werden in Leistungskomplexen entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz angeboten und durchgeführt.
Behandlungspflegen erfolgen nach ärztlicher Verordnung.
Erklärtes Ziel der Volkssolidarität ist es, den Aufenthalt in der Wohnung, auch im Falle der eintretenden Pflegebedürftigkeit, bei Krankheit und Behinderung zu gewährleisten.
Gepflegt wird grundsätzlich in der Wohnung. Für den Fall, dass die volle Versorgung in der Wohnung wegen der besonderen Art und Dauer der Pflegebedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen nach ärztlichen Zeugnis nicht sichergestellt werden kann, verpflichtet sich die Volkssolidarität, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, anstelle der Wohnung eine anderweitige geeignete und dem Gesundheitszustand angemessene Unterkunft und Versorgung sicherzustellen.
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